Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) 



Alle Projekte liegen den nachfolgenden Geschäftsbedingungen zu Grunde.

Bei Vertragsabschluss erklärt sich der Kunde mit den AGBs einverstanden und verzichtet bei auftretenden Komplikationen auf Schadensersatzansprüche oder weitere dadurch anfallende Kosten jeglicher Art gegen das Studio. 

Ein Vertragsabschluss kommt zu Stande, wenn die Vorbesprechung stattgefunden hat (E-Mail, persönlich, Whatsapp, etc.) und eine Anzahlung geleistet wurde seitens des Kunden.

  

1) Leistungen und Einschränkungen

Es werden grundsätzlich nur Kunden ab 18 Jahren tätowiert.

Auch bei vorhandener Einverständniserklärung seitens der Eltern, steche ich keine Personen unter 18 Jahren.

Ich tätowiere keine Personen, die unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss stehen.

Kunden, bei denen eine Schwangerschaft besteht oder die sich in der Stillzeit befinden, können nicht tätowiert werden.


2) Pflichten des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich, mich über vorhandene, insbesondere ansteckende Krankheiten, sowie Allergien, Medikamente und Überempfindlichkeiten in Kenntnis zu setzen (z.B. HIV, Hepatitis, Epilepsie o.ä.). 

Dies gilt auch für den Fall, dass diese erst nach Besprechung und/oder nach Ausführung einer Tätowierung bekannt werden. 

Ich behalte mir vor, Aufträge unter bestimmten Bedingungen und bei Vorherrschen bestimmter Krankheiten, abzulehnen.

Meine Dienstleistungen werden unter Beachtung aller bekannten hygienischen Maßnahmen und unter Verwendung zertifizierter Materialien angeboten. 

Des Weiteren verwende ich ausschließlich Einwegmaterialien, sofern es nicht anders möglich ist.

Sämtliche Komponente, die nicht als Einwegmaterial verfügbar sind, werden vor jedem Tattoo gesäubert, desinfiziert und sterilisiert. 

Beim Tätowieren werden nur handelsübliche und zugelassene Tattoofarben sowie neue und steril verpackte Nadeln verwendet. 

Der Kunde erkennt seine Pflicht an, den Anweisungen über die Hygiene und Pflege des Tattoos Folge zu leisten, bis das Tattoo vollständig verheilt ist.

Dazu wird meinerseits eine Pflegeanleitung mitgegeben. 

Die Nichtbeachtung dieser Anweisungen oder die Verwendung anderer Pflegemittel als angegeben, schließen das kostenlose Nachstechen aus.

Muss ein Tattoo auf Grund nachlässiger Pflege nachgestochen werden, so behalte ich mir vor, dafür Kosten zu erheben. 

  

3)  Terminabsprache und Anzahlung

Für die Terminabsprache wird eine Anzahlung von 20% des genannten Gesamtpreises erhoben, die später mit den Kosten für die Tätowierung verrechnet wird. 
Erst nach Anzahlung des Termins gilt der Termin als gesichert.
Die Anzahlung dient beiden Parteien als Absicherung für zu erbringende Leistungen.

Bei Nichteinhaltung des Termins seitens des Kunden ohne Absagen wird die Anzahlung als Aufwandsentschädigung einbehalten und deckt somit Arbeiten in Vorleistung ab, wie das Erstellen der Vorlage, etc. 

Das Verschieben des Termins ist bis zu einem Zeitpunkt von 3 Werktagen vor dem festgelegten Termin möglich. 

Sollte ich krank werden und den Termin kurzfristig verschieben müssen, so wird die Anzahlung beibehalten und mit einem neuen Termin verrechnet. 
Die Zuteilung eines neuen Termins erfolgt schnellstmöglich. 

Solltest Du plötzlich krank werden, verhält es sich gleich.

Eine Erstattung der Anzahlung ist in keinem dieser Fälle möglich.


3.1)  Erstattung der Anzahlung

Eine Erstattung der Anzahlung kann durchgeführt werden, wird der Termin frühzeitig abgesagt. Die gänzliche Absage des Termins muss dann 7 Tage VOR dem geplanten Termin erfolgen.

  

4)  Bezahlung

Die Bezahlung erfolgt immer in bar und in voller Höhe nach jeder Sitzung, wenn nicht anders besprochen.

  

5)  Haftungsausschluss

Ich übernehme keine Haftung für Folgeschäden des Tätowierens, wie z.B. auftretende Allergien, Erkrankungen jeglicher Art, Entzündungen oder Folgeerscheinungen, die daraus entstehen, dass der Kunde seinen Verpflichtungen zur Hygiene und Pflege im Nachgang nicht nachkommt. 

Durch den Vertragsabschluss bestätigt der Kunde, dass die vorzunehmende Tätowierung nach seinem uneingeschränkten und freien Willen vorgenommen wird. 

Jede Verletzung der körperlichen Unversehrtheit bringt gesundheitliche Risiken mit sich. 

Tätowierungen erfüllen nach § 223, 223a, 224 StGB den Tatbestand der Körperverletzung - Mit dem Auftrag willigt der Kunde im Sinne des § 226a StGB ausdrücklich in den Tatbestand der Körperverletzung ein und trägt dafür selbst die Verantwortung.

Die Risiken in Bezug auf Fehler oder Entzündungen halte ich so gering wie möglich und informiere meine Kunden im Vorfeld über die Risiken und möglichen Nebenwirkungen einer Tätowierung. 

Der Kunde erklärt durch den Vertragsabschluss, ausreichend über eventuelle Risiken und Folgerisiken eines Tattoos informiert worden zu sein und nimmt diese durch seine Auftragserteilung in Kauf. 

Sollten Fragen oder Komplikationen auftreten, stehe ich jeder Zeit zur Verfügung und antworte schnellstmöglich.